Erosion am Nachbargrundstück nach Betriebserweiterung befürchtet, Mediation nach Rechtsberatung Thema: Spenglereibetrieb hat am Fuß eines relativ steilen Hanges seine Werkshalle erweitert. Um mehr Platz für die Erweiterung zu schaffen, wurde der untere Teil des Hanges teilweise abgegraben und damit eine ca. 70 Grad steile und ca. 7 m hohe Böschung geschaffen. Die Böschung erschien nach zwei Bestandsjahren stabil, allerdings hat sich an der Ecke zu einem Nachbargrundstück infolge Niederschlagsabfluss eine Erosionsrinne gebildet. Das Nachbargrundstück liegt auf demselben Hang und hat eine ähnliche Neigung wie das Betriebsgrundstück. Die Eigentümer des Nachbargrundstückes befürchteten ein Ausgreifen der Erosionsrinne auf ihr Grundstück und einen Nachbruch der versteilten Böschung am Betriebsgrundstück. Damit bestehe die Gefahr, dass Teile ihres Grundstücks abgeschwemmt werden und vielleicht sogar abrutschen. Sie haben dem Betriebsinhaber Klage bei Gericht angedroht, wenn er keine Stützmauer zur Stabilisierung des versteilten Hanges errichtet. Im Zuge einer Rechtsberatung hat ein Richter am Bezirksgericht den Nachbarn eine Mediation neben anderen Möglichkeiten genannt. Die Nachbarn haben mit dem Betriebsinhaber Kontakt aufgenommen und ihm eine Mediation vorgeschlagen. Um einer gerichtlichen Auseinandersetzung auszuweichen, erklärte sich der Betriebsinhaber dazu bereit. Er stellte aber zur Bedingung, dass die/der Mediator*in die Mediator*innenliste eingetragen ist und Erfahrung im Bauwesen hat. Es wurde einvernehmlich ein eingetragener Mediator mit umfassenden Kenntnissen in Geotechnik bestellt. Ablauf: In der ersten Mediationssitzung wurden Auftrag, Honoraraufteilung und Verhaltensgrundsätze in einem Mediationsvertrag festgelegt. Weiters haben die Medianden (Betriebsinhaber und zwei Vertreterinnen der Nachbarfamilie) ihre Standpunkte bzw. Befürchtungen formuliert und auf einem Flipchart dokumentiert. Für die nächste Sitzung wurde vereinbart, dass sich die Medianden Lösungsoptionen überlegen. Der Mediator wurde beauftragt, Grundlagen für technische Lösungsoptionen vorzustellen. In der zweiten Mediationssitzung hat der Mediator grundlegende technische Lösungsoptionen vorgestellt und haben die Medianden verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Für den Betriebsinhaber stand verständlicherweise die Kostenfrage im Vordergrund. Im Zuge der Diskussion hat sich folgende Vorgangsweise als sinnvoll herauskristallisiert: 1. Herstellung der Erosionsstabilität an der Ecke zwischen Betriebs- und Nachbargrundstück mittels Erdnagel-gesicherter Spritzbetonüberdeckung 2. Berechnung der Stabilität der versteilten Böschung gegen Böschungsbruch 3. Abschätzung der Kosten einer ev. notwendigen Herstellung der Böschungsstabilität Zu den Punkten 2 und 3 waren Informationen von außerhalb des eigentlichen Mediationsprozesses erforderlich. Da der Mediator dazu sachkundig war, wurde er beauftragt, bis zur nächsten Sitzung eine Böschungsbruchberechnung (Pkt. 2) und eine Kostenschätzung (Pkt. 3) zu erstellen. Der Betriebsinhaber hat sich bereit erklärt, die damit verbundenen Kosten unabhängig von der Mediation zu übernehmen. Grund dafür dürfte gewesen sein, dass ihm die Gefahr eines Böschungsbruches für seinen eigenen Betrieb bewusst geworden ist. In der dritten Mediationssitzung hat der Mediator seine Ergebnisse zu den Punkten 2 und 3 aus fachlicher Sicht vorgestellt. Zusammengefasst hat sich ergeben, dass bei Abflachung der Böschung von ca. 70 Grad auf 65 Grad die Standsicherheit gegeben ist. Die Kosten der Abflachung sind im Vergleich zu allen anderen technischen Lösungen gering. Als Abschlussvereinbarung wurde festgelegt: 1. Abflachung der Böschung auf 65 Grad 2. Herstellung der Erosionsstabilität an der Ecke zwischen Betriebs- und Nachbargrundstück mittels ingenieurbiologischer Maßnahmen wie Fassung und schadlose Ableitung von Oberflächenwässern am Hang sowie Anpflanzung von Sträuchern. Diese Maßnahmen haben sich wegen der Abflachung als machbar erwiesen. 3. Fertigstellung innerhalb eines Jahres nach Vereinbarung Umsetzung: Nach Mitteilung der Medianden wurden die vereinbarten Maßnahmen zeitgerecht umgesetzt. Kosten der Mediation : 4 Stunden Mediator: € 528,-- brutto Fahrtspesen und Nebenkosten: € 540,-- brutto Summe: € 1.168,-- brutto Kosten außerhalb der Mediation (ingenieurgeologische Aufnahme, Böschungsbruchberechnung, Kostenschätzung): € 946,-- brutto |